Zum Inhalt springen
CODIAC
Mieter-Tool

Mietpreis-Prüfung: ist Ihre Miete oder Erhöhung zulässig?

Eckdaten eingeben, das Tool erkennt die Mietart und prüft sie gegen die richtige Grundlage: ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Staffel- oder Indexmiete. Ergebnis ist eine Ampel-Bewertung, ob Ihre Miete oder eine angekündigte Mieterhöhung zulässig ist, mit dem zulässigen Höchstwert. Für Mieterinnen und Mieter, die Klarheit wollen. Betrieben auf der DIMA-Plattform, unter Ihrer Marke.

Vergleichs-, Staffel- und Indexmiete · §§ 556d, 558, 557a/b BGB · Ampel-Ergebnis als PDF
Mietpreis-Prüfung
Mietpreisbremse
Ihre Miete11,20 €/m²
Ortsübliche Vergleichsmiete8,90 €/m²
Lage / Baujahrmittel · 1998
Grenzwertig
Zulässig bis9,80 €/m²
Mietpreisbremse: max. 10 % über Vergleichsmiete
So funktioniert es

In vier Schritten zur Ampel.

1
Eckdaten eingeben
Miete, Wohnfläche, Lage, Baujahr und Ausstattung. Bei einer Erhöhung zusätzlich die bisherige Miete.
2
Vergleichsmiete ermitteln
Abgleich mit dem Mietspiegel und vergleichbaren Wohnungen für die ortsübliche Vergleichsmiete.
3
Mietart erkennen, Recht prüfen
Das Tool erkennt die Mietart und wendet die passende Grundlage an: Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Staffel- oder Indexmiete.
4
Ergebnis und PDF
Ampel-Bewertung, zulässiger Höchstwert und Begründung, als PDF zum Download und für die Beratung.
i

Das Beispiel oben zeigt eine Neuvermietung (Vergleichsmiete). Genauso prüft das Tool Erhöhungen im Bestand (§ 558 BGB), Staffelmiete (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB), es erkennt die Mietart automatisch und wendet die jeweils richtige Grundlage an.

Was technisch passiert.

Aus den Eckdaten bestimmt das Tool die ortsübliche Vergleichsmiete über den qualifizierten oder einfachen Mietspiegel und vergleichbare Wohnungen. Anschließend erkennt es die Mietart und prüft, welche Grundlage im konkreten Fall gilt: Mietpreisbremse bei Neuvermietung, Kappungsgrenze bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete, oder die Sonderregeln für Staffel- und Indexmiete.

Das Ergebnis ist eine klare Ampel mit dem konkret zulässigen Höchstwert und einer nachvollziehbaren Begründung. Ihre Berater können vor der Ausgabe prüfen und ergänzen, das Ergebnis steht als PDF bereit.

Geprüfte Mietarten und Grundlagen
  • Neuvermietung, Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB): in ausgewiesenen Gebieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen für Neubau, umfassende Modernisierung und eine höhere Vormiete werden berücksichtigt.
  • Bestandsmiete, Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§ 558 BGB): bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze: 20 %, in angespannten Märkten 15 %, innerhalb von drei Jahren.
  • Staffelmiete (§ 557a BGB): im Voraus vereinbarte Mietstufen. Jede Staffel wird zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an der Mietpreisbremse gemessen; eine Erhöhung nach § 558 ist daneben ausgeschlossen.
  • Indexmiete (§ 557b BGB): Kopplung an den Verbraucherpreisindex. Die Anfangsmiete unterliegt der Mietpreisbremse, die Anpassungen folgen dem Index.
Hinweis: Das Ergebnis ist eine fundierte Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ihre Fachberater bleiben in der Verantwortung.
Klar und schnell

Klarheit in Minuten, nicht in Gutachten.

Ampel
grün, gelb oder rot auf einen Blick, mit konkretem Höchstwert in €/m².
Schutz
erkennt, ob Ihre Miete oder eine angekündigte Erhöhung über der zulässigen Grenze liegt.
PDF
Ergebnis mit Begründung und Rechtsbezug zum Download und für die Beratung.

Häufige Fragen zur Mietpreis-Prüfung.

Was prüft die Mietpreis-Prüfung?
Das Tool gleicht die Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ab und prüft sie gegen die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) bei Neuvermietung sowie die Kappungsgrenze (§ 558 BGB) bei Bestandsmieten. Staffelmiete (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB) werden als eigene Mietarten erkannt und nach ihren Regeln bewertet. Ergebnis ist eine Ampel-Bewertung und der konkret zulässige Höchstwert.
Werden auch Staffel- und Indexmiete geprüft?
Ja. Bei der Staffelmiete (§ 557a BGB) wird jede vereinbarte Stufe zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an der Mietpreisbremse gemessen; eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete nach § 558 ist daneben ausgeschlossen. Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) unterliegt die Anfangsmiete der Mietpreisbremse, die weiteren Anpassungen folgen dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Das Tool erkennt die Mietart und wendet die jeweils richtige Grundlage an.
Gilt die Prüfung für Neuvermietung und Bestandsmieten?
Ja. Bei Neuvermietung greift die Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Bei laufenden Mietverhältnissen prüft das Tool die Kappungsgrenze, also die zulässige Erhöhung innerhalb von drei Jahren.
Woher kommt die ortsübliche Vergleichsmiete?
Aus dem qualifizierten oder einfachen Mietspiegel der Kommune und vergleichbaren Wohnungen, abhängig von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung. Liegt kein Mietspiegel vor, weist das Tool darauf hin.
Was bringt mir die Prüfung als Mieter?
Sie sehen in wenigen Minuten, ob Ihre Miete oder eine angekündigte Mieterhöhung über der zulässigen Grenze liegt, mit konkretem Höchstwert und Begründung als PDF. Das ist eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit dem Vermieter oder Ihrem Mieterverein.
Für wen ist das Tool gedacht?
Für Mietervereine, Verbraucherorganisationen und ihre Mitglieder. Es läuft als Self-Service unter Ihrer eigenen Marke.

Mietpreis-Prüfung als eigenen Service anbieten.

Wir zeigen Ihnen das Tool live und richten es unter Ihrer Marke ein.