Mietpreis-Prüfung: ist Ihre Miete oder Erhöhung zulässig?
Eckdaten eingeben, das Tool erkennt die Mietart und prüft sie gegen die richtige Grundlage: ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Staffel- oder Indexmiete. Ergebnis ist eine Ampel-Bewertung, ob Ihre Miete oder eine angekündigte Mieterhöhung zulässig ist, mit dem zulässigen Höchstwert. Für Mieterinnen und Mieter, die Klarheit wollen. Betrieben auf der DIMA-Plattform, unter Ihrer Marke.
In vier Schritten zur Ampel.
Das Beispiel oben zeigt eine Neuvermietung (Vergleichsmiete). Genauso prüft das Tool Erhöhungen im Bestand (§ 558 BGB), Staffelmiete (§ 557a BGB) und Indexmiete (§ 557b BGB), es erkennt die Mietart automatisch und wendet die jeweils richtige Grundlage an.
Was technisch passiert.
Aus den Eckdaten bestimmt das Tool die ortsübliche Vergleichsmiete über den qualifizierten oder einfachen Mietspiegel und vergleichbare Wohnungen. Anschließend erkennt es die Mietart und prüft, welche Grundlage im konkreten Fall gilt: Mietpreisbremse bei Neuvermietung, Kappungsgrenze bei einer Erhöhung auf die Vergleichsmiete, oder die Sonderregeln für Staffel- und Indexmiete.
Das Ergebnis ist eine klare Ampel mit dem konkret zulässigen Höchstwert und einer nachvollziehbaren Begründung. Ihre Berater können vor der Ausgabe prüfen und ergänzen, das Ergebnis steht als PDF bereit.
- ✓Neuvermietung, Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB): in ausgewiesenen Gebieten höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausnahmen für Neubau, umfassende Modernisierung und eine höhere Vormiete werden berücksichtigt.
- ✓Bestandsmiete, Erhöhung auf die Vergleichsmiete (§ 558 BGB): bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze: 20 %, in angespannten Märkten 15 %, innerhalb von drei Jahren.
- ✓Staffelmiete (§ 557a BGB): im Voraus vereinbarte Mietstufen. Jede Staffel wird zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an der Mietpreisbremse gemessen; eine Erhöhung nach § 558 ist daneben ausgeschlossen.
- ✓Indexmiete (§ 557b BGB): Kopplung an den Verbraucherpreisindex. Die Anfangsmiete unterliegt der Mietpreisbremse, die Anpassungen folgen dem Index.
Klarheit in Minuten, nicht in Gutachten.
Häufige Fragen zur Mietpreis-Prüfung.
Was prüft die Mietpreis-Prüfung?
Werden auch Staffel- und Indexmiete geprüft?
Gilt die Prüfung für Neuvermietung und Bestandsmieten?
Woher kommt die ortsübliche Vergleichsmiete?
Was bringt mir die Prüfung als Mieter?
Für wen ist das Tool gedacht?
Mietpreis-Prüfung als eigenen Service anbieten.
Wir zeigen Ihnen das Tool live und richten es unter Ihrer Marke ein.
